Jugendschutz
Wichtiger Hinweis: Unsere Produkte sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt. Der Verkauf an Minderjährige ist gesetzlich verboten.
Abgabeverbot an Minderjährige
Nach § 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG) dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Das gilt auch für den Versandhandel.
Nach § 10 Abs. 4 JuSchG gilt dieses Verbot ausdrücklich auch für nikotinfreie Erzeugnisse wie E-Zigaretten und Vapes, in denen eine Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft wird.
Meshflash verkauft alle Produkte ausschließlich an Personen ab 18 Jahren.
Rechtlicher Rahmen
Für unsere Produkte gelten in Deutschland mehrere Gesetze und Verordnungen. Die wichtigsten im Überblick:
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Das JuSchG definiert Kinder als Personen unter 14 Jahren und Jugendliche als Personen von 14 bis 17 Jahren. Meshflash verkauft ausschließlich an Personen ab 18 Jahren.
Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG)
Das Tabakerzeugnisgesetz regelt Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse wie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter, unter anderem zu Werbung, Kennzeichnung und Warnhinweisen. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2014/40/EU.
Konsumcannabisgesetz (KCanG) und Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)
Seit dem 1. April 2024 regeln das KCanG und das MedCanG den Umgang mit Cannabis. Werbung und Sponsoring für Cannabis sind nach KCanG verboten. Nutzhanf darf nach KCanG § 1 Nr. 9 höchstens 0,3 % THC enthalten.
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
Das NpSG verbietet Herstellung, Handel und Inverkehrbringen der Stoffe, die in seiner Anlage gelistet sind. HHC (Hexahydrocannabinol) steht seit dem 27. Juni 2024 in der Anlage des NpSG. Meshflash führt deshalb keine HHC-Produkte.
HHZ ist derzeit weder im BtMG noch in der NpSG-Anlage gelistet (Stand August 2026). Die Rechtslage bei Cannabinoiden kann sich ändern. Wir passen unser Sortiment an den jeweils aktuellen Stand an.
Weitere Regelungen
HWG, Heilmittelwerbegesetz: Verbot von Heilversprechen und Krankheitsbezug.
HCVO, Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006: Gesundheitsbezogene Angaben nur in zugelassener Form.
UWG, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Verbot irreführender Werbung.
So kommunizieren wir
Wir machen keine Aussagen zu Wirkungen, keine Heilversprechen und keinen Krankheitsbezug. Unsere Produktbeschreibungen beschränken sich auf Aroma, Sorte, Füllmenge und Inhaltsstoffe. Unsere Bildsprache und Tonalität richten sich ausschließlich an Erwachsene. Werbung und gesponserte Inhalte kennzeichnen wir als solche.
Versandhandel
Nach § 10 Abs. 3 JuSchG dürfen Vapes und verwandte Erzeugnisse im Versandhandel nicht an Minderjährige abgegeben werden. Mit deiner Bestellung bestätigst du, dass du mindestens 18 Jahre alt bist.
Kontakt
Bei Fragen zum Jugendschutz oder zu unseren Produkten hilft dir unser Kundenservice weiter, die Kontaktmöglichkeiten findest du im Footer.
Letzte Aktualisierung: September 2026
Meshflash-Produkte sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt. Mit deiner Bestellung bestätigst du, dass du volljährig bist.